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Die Schlichtungsstelle
Was ist die Funktion der Schlichtungsstelle?
Die aussergerichtliche Schlichtungsstelle
ist zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen
Kunden und Banken, Wertpapierfirmen, Vermögensverwaltungsgesellschaften
und Zahlungsdienstleistern.
Die Schlichtungsstelle steht als
neutrale und kostenlose Vermittlungsstelle zur Verfügung.
Sie befasst sich mit konkreten Beschwerden, die von Kunden gegen Institute
aus dem Finanzdienstleistungsbereich vorgebracht
werden.
Eine wesentliche Grundvoraussetzung für eine funktionierende
und anerkannte Schlichtungsstelle besteht in ihrer Unabhängigkeit
von allenfalls betroffenen Instituten. Mit der Angliederung der Schlichtungsstelle
bei der Stiftung ICQM wird dieser Anforderung Rechnung getragen.
Die Schlichtungsstelle löst die Insitution des Bankenombudsmanns
ab. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst ein breiteres Spektrum an Instituten. Neben
Banken, ist sie auch für Wertpapierfirmen, Vermögensverwaltungsgesellschaften
und Zahlungsdienstleister zuständig.
Für die Periode vom 1. November
2009 bis 31. Dezember 2013 hat die Regierung Dr. Peter Wolff, Rechtsanwalt
in Vaduz, als Schlichtungsperson
bestellt. Dr. Wolff war seit April 2005 bereits als Bankenombudsmann
tätig.
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